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EWR unterstützt Betriebsratsgremien in der Gestaltung von Entgeltsystemen

Die Umgestaltung von Entgelt- bzw. Vergütungssystemen ist meist dem Wunsch des Arbeitgebers nach Komplexitätsreduzierung und unternehmensweiter Standardisierung geschuldet.

Bei der Umgestaltung wird oft eine Vielzahl einzelner Komponenten, wie Funktionsstrukturen (sog. Gradings), das Bandsystem, die Gehaltsentwicklungsmethodik, das Leistungsbeurteilungs- und Zielvereinbarungssystemen dauerhaft verändert. Bewährte Bestandteile dürfen dabei aber nicht einfach über Bord geworfen werden. Sie müssen in das neue System – evtl. auch unter gewissen Anpassungen – überführt werden.

In der Ausgestaltungsphase eines Entgeltsystems ist es immer hilfreich, klare Interessenlagen (was ist wirklich notwendig und was ist dauerhaft finanzierbar) sowie die Vor- und Nachteile von alten und neuen Systemkomponenten herauszustellen, um dann gemeinsam zu entscheiden, wie und in welchem Umfang diese in das neue Vergütungssystem einfließen.

Hierbei sind sowohl die längerfristigen Unternehmensziele in Bezug auf die Rollen, das Qualifikationsniveau etc. als auch die Kostenanforderungen und die operativen Interessen der Betriebsparteien unter einen Hut zu bekommen. Sich rein auf den Arbeitgeber und dessen spezialisierten Compensation & Benefits-Berater zu verlassen, führt sehr oft zu Missverständnissen und zur Frustration der Belegschaft, spätestens nach der ersten Gehaltsrunde.

Vor dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung steht daher immer zuerst das kritische Auseinandersetzen mit den einzelnen Komponenten, deren Zusammenspiel und die gemeinsame Erarbeitung eines passenden, neuen Systems.