Die Position des Betriebsrates in der Insolvenz – Praxiserfahrungen eines Mitgliedes des Gläubigerausschuss bei einem insolventen Automobilzulieferer

Seit Anfang 2012 ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG in Kraft. Ein von der Zahlungsunfähigkeit bedrohtes Unternehmen kann nach den §270 ff  InsO unter einen sogenannten 3-monatigen Schutzschirm flüchten und ein Sanierungskonzept erarbeiten. Darauf aufbauend soll die Sanierung in Eigenregie erfolgen. Es kommt nicht zur Liquidation bzw. Abwicklung. Im Unterschied […]