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Industrie 4.0 in der Praxis – EWR hilft bei der betrieblichen Gestaltung von Beschäftigteninteressen

Seit einigen Jahren ist der Begriff der „Industrie 4.0“ in aller Munde. Gemeint sind dabei der umfassende Einsatz von computerisierter Technologie sowie die Nutzung des Internet. Haben diese Technologien schon viele Lebensbereiche verändert, so ist ihr Einsatz in den Fertigungsstätten häufig nur ansatzweise verwirklicht und wird aktuell massiv vorangetrieben. Der Ausgang für Beschäftigung und Arbeitswelt ist dabei vielfach ungewiss.

Wie die Wirtschaft nach der „4. industriellen Revolution“ einmal aussehen wird, wissen auch die Gelehrten dabei noch gar nicht genau. Zu verschieden sind die Nutzungen von Robotertechnik, Fernwartung, individueller Fertigung auf Kundenbestellung, Vernetzung von Betriebs- und Maschinendaten und „Smart Factories“ um nur einige Elemente der neuen Industriearbeitsweise zu nennen. Die eine „Industrie 4.0“ wird es daher nicht geben, sondern vielmehr eine jeweils spezielle Ausprägung unterschiedlicher Techniken in den Betrieben.

In jedem Fall wird sich im Zuge dieser Entwicklung die Arbeit für viele Beschäftigte in den Unternehmen deutlich verändern. Betriebliche Regelungen, etwa zu den organisatorischen Auswirkungen neuer Technik, den persönlichen Belastungen der Beschäftigten sowie deren Schutz und Qualifikation werden zu überarbeiten oder neu zu fassen sein.

EWR kann Betriebsräte dabei unterstützen, aufbauend auf  Technologie- und Branchenkenntnissen sowie  Unternehmensplanungen, die unternehmensspezifischen Chancen und Risiken für Industrie 4.0 gerade unter dem Aspekt der Beschäftigten und deren Interessen zu schaffen. Gestaltungsrichtlinien zur menschengerechten, „guten Arbeit 4.0“ können gemeinsam mit Betriebsrat und Beschäftigten erarbeitet und wenn möglich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.