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Matrixorganisation

Die gute alte – betriebsverfassungsrechtlich kaum geregelte – Matrixorganisation.

Die Ausrichtung, von organisatorischen Aufbaustrukturen international aufgestellter Unternehmen zu stärker dezentralisierten Verantwortlichkeiten mit Länder-, Produkt- oder Branchenfokus, ist deutlich sichtbar.

Die EWR Consulting berät seit vielen Jahren Betriebsratsgremien im Bereich von Organisationskonzepten. Zunehmend werden wir bei der Einführung von Matrixorganisationen hinzugezogen.

Die Geschäftsführungen präsentieren den Arbeitnehmervertretungen die Konzepte gerne als rein informationspflichtige Inhalte. Für Betriebsratsgremien stellt sich aber berechtigt die Frage: Sind die daraus resultierenden Veränderungen der Organisation tatsächlich nicht mitzugestalten beziehungsweise mitbestimmungspflichtig?

Betrachtet man sich die Reorganisationskonzepte detaillierter, so resultieren daraus sehr oft kritische Themen auf betrieblicher Ebene, z.B.

  • Auf welchen organisatorischen Ebenen finden in welchem Umfang Veränderungen statt?
  • Prüfung der Inhalte in Bezug auf Betriebsänderungscharakter sowie Auswirkung der Matrix auf die Zuordnung der Mitarbeiter zum Betrieb
  • Welche Abteilungen werden teilweise oder vollständig „umgehangen“ und wo sind sie zukünftig organisatorisch angesiedelt. Werden Teamstrukturen verändert?
  • Veränderung der Berichtswege und Datentransfer in der Matrix
  • Veränderung der Aufgabenprofile
  • Versetzung der Mitarbeiter

Wir werden weiter über die Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten informieren.

Unsere Ansprechpartner: Wilfried Beckmann, Sascha Cavelius