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Arbeitszeiten

In den Tarifverhandlungen der letzten Jahre haben die Gewerkschaften neben dem Einkommen auch immer versucht, einen größeren Gestaltungsspielraum der Beschäftigten auf ihre Arbeitszeit durchzusetzen. Dass dies notwendig war und auch in Zukunft nötig bleiben wird, zeigen die jüngsten Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) sowie des Statistischen Bundesamts (destatis).[1]

Destatis zufolge betrug die durchschnittlich geleistete Wochenarbeitszeit 2016 für Vollzeit-beschäftigte 41,2 Stunden. Teilzeitbeschäftigte leisteten im Durchschnitt pro Woche 19,1 Arbeitsstunden. Für Vollzeitbeschäftigte ist die wöchentliche Arbeitszeit seit Anfang der 1990er Jahre nahezu konstant geblieben. Seitdem ist ein Rückgang der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen festzustellen (-3 Stunden), der auf die Zunahme der Teilzeitarbeit zurückzuführen ist.

  • Hinter diesen Durchschnittswerten verbergen sich im Einzelfall höchst unterschied-liche lange Arbeitszeiten. 11,4% der Vollzeitbeschäftigten arbeiten gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche, wobei der Anteil mit dem Alter zunimmt.
  • Darüber hinaus hat sich die Verteilung der Arbeitszeiten auf den Tag verändert: Der Anteil der Erwerbstätigen, die abends (bis 23 Uhr) arbeiten, hat von 15,5% 1992 auf 25,2% 2016 zugenommen. Gestiegen ist auch der Anteil der Nachtarbeit, wenngleich die Zunahme mit knapp einem Prozentpunkt geringer ausfiel.
  • Samstags arbeiten 25,3% und sonntags 14,1%. 1991 lagen die Anteile noch bei 21,1% bzw. 10,4%.
  • Beschäftigte mit überlangen Arbeitszeiten (>48 Std.) würden gerne 10 Std. (Männer) bzw. 12 Std. (Frauen) weniger arbeiten. Auch Vollzeitarbeitskräfte würden, wenn sie könnten, weniger arbeiten (3 Std. bei Männern und 4,5 Std. bei Frauen). Nur Teilzeitarbeitskräfte möchten gerne ein paar Stunden länger arbeiten.

Die Abbildung zeigt, dass die Beschäftigten auf Arbeitsbeginn und –ende den geringsten und auf Urlaub den meisten Einfluss haben:

Quelle: BAUA

14% der Beschäftigten haben keinen Einfluss auf häufige Änderungen der Arbeitszeiten.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels werden die Arbeitszeiten, ihre Länge, ihre Lage, mögliche Unterbrechungen und die Flexibilität ihres Einsatzes auch künftig ein konfliktreiches Thema zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten darstellen. Nach den §§ 80 und 87 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Arbeitszeit mitzubestimmen.

EWR Consulting berät Betriebsräte in Fragen der Arbeitszeit- und Schichtgestaltung. Ziel unserer Beratungstätigkeit dabei ist, Regelungen zu finden, die die Zeitsouveränität der Beschäftigten erhöhen. Dabei lassen wir uns von der Erkenntnis leiten, dass eine Verbes-serung der Arbeitsbedingungen in aller Regel die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nicht beeinträchtigt sondern – im Gegenteil – fördert.

[1] BAUA, Arbeitswelt im Wandel. Zahlen – Daten – Fakten. Ausgabe 2018. Destatis, Qualität der Arbeit. Geld verdienen und was sonst noch zählt – 2017.