Mitwirkung des Betriebsrats im Insolvenzplanverfahren

Ist ein Unternehmen insolvenzreif, weil es z.B. zahlungsunfähig ist, stellt die Insolvenzordnung (InsO) verschiedene Verfahrensarten bereit. Zur Sanierung und zum Erhalt des Unternehmens bietet sich insbesondere das Insolvenzplanverfahren an (§ 217 ff. InsO). Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist dieser im Verfahren zu beteiligen. Die von Matti Riedlinger verfasste Arbeit „Mitwirkung des Betriebsrats im Insolvenzplanverfahren“ […]