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Lieferkettengesetz

Das Bewusstsein für die sozialen und ökologischen Bedingungen der Produktion hat im Zuge der Globalisierung zugenommen. In der Bundesrepublik sorgen Arbeits- und Umweltrecht dafür, dass zuträgliche Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in der Regel eingehalten werden. Darauf zu achten ist auch Aufgabe der Betriebsräte in den Unternehmen (§ 80 BetrVG). Lesen Sie hier den ganzen Beitrag als Download.