Ausgangssituation
- Zur Verbesserung seiner Kalkulationsbasis forderte der Unternehmer umfangreiche Verzichte der Beschäftigten
- Ohne diese würde er keine ertragreichen Aufträge mehr akquirieren können
- Der Betriebsrat sah sich nicht in der Lage, die Situation ausreichend zu bewerten
- Es gab zwar einen Wirtschaftsausschuss, doch ihm wurden viele Informationen vorenthalten und es stand nur wenig betriebswirtschaftliches Know-how zur Verfügung
- Die IG Metall empfahl, einen betriebswirtschaftlichen Sachverständigen hinzuzuziehen
Vorgehen
- Mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft wurde die Sachlage analysiert und ein Fragenkatalog erstellt
- Die überlassenen Unterlagen wurden auf Plausibilität geprüft und die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit analysiert
- Das Gutachten wurde mit den Arbeitnehmervertretungen besprochen und auch dem Arbeitgeber vorgestellt
Ergebnis
- In den Verhandlungen konnten die Forderungen des Arbeitgebers massiv reduziert werden
- Dafür wurden betriebliche Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung definiert
- Des Weiteren wurde der Sachverständige als ständiger Betreuer des Wirtschaftsausschusses bestellt
- Seine Aufgaben:
- Überprüfung der Umsetzung der im Ergänzungstarifvertrag vereinbarten Maßnahmen,
- Strukturierung und Systematisierung der Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses und
- dessen Schulung.