Ausgangssituation
- Der Wirtschaftsausschuss eines IT-Unternehmens wird nur bedingt rechtzeitig und umfassend über wirtschaftliche Angelegenheiten informiert
- Rechtliches und wirtschaftliches Know-how fehlt im Wirtschaftsausschuss
Vorgehen
- Der Wirtschaftsausschuss erhält umfassende rechtliche und wirtschaftliche Schulungen
- Der regelmäßige Informationsbedarf wird erarbeitet im Hinblick auf:
- Vollständigkeit
- Verständlichkeit
- Nachvollziehbarkeit
- Aussagefähigkeit
Ergebnis
- Bestandteile des Wirtschaftsausschuss-Berichtswesens nach § 106 Absatz 3 BetrVG werden festgelegt
- Eine Betriebsvereinbarung wird abgeschlossen, in der der Arbeitgeber auf monatlicher, quartalsweiser und jährlicher Basis die vereinbarten Informationen rechtzeitig und umfassend zur Verfügung stellt,
- Mit dem Arbeitgeber gibt es eine monatliche Diskussion zur finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Unternehmens
- Die Informationslage im Wirtschaftsausschuss zur wirtschaftlichen Situation und den Planungen des Unternehmens ist deutlich verbessert
- Wirtschaftsausschusses und Betriebsrates können sich kritisch mit den vorgelegten Informationen auseinandersetzen