Arbeitszeitberatung im Autozuliefer-Unternehmen

Ausgangssituation

  • Das traditionsreiche Unternehmen besitzt schwankende Auslastung. Oft werden die Kapazitätsanforderungen kurzfristig von Kundenseite verändert, so dass das Unternehmen mit Flexibilisierung der Betriebs- und Arbeitszeit reagieren möchte.
  • Der Betriebsrat reklamiert Produktions- und Planungsschwächen im Unternehmen, welche eine Ausdehnung der Betriebszeit zusätzlich erforderlich macht um vorhandene Mängel auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wird eine Ausweitung der Arbeitszeitflexibilität sehr skeptisch gesehen.
  • Die Betriebsparteien befinden sich seit Monaten in der Nachwirkungszeit einer gekündigten Arbeitszeitvereinbarung ohne nennenswerte Verhandlungsfortschritte zu erzielen; die Fronten sind verhärtet und EWR wird als externer Sachverständiger hinzugezogen.

Vorgehen

  • Zur Lageanalyse werden die bestehenden Vereinbarungen geprüft und die Betriebspraxis in getrennten Runden mit Betriebsrat und Management erfasst. Ferner werden die marktseitigen Flexibilitätsanforderungen an das Unternehmen bewertet.
  • Gemeinsam mit dem Betriebsrat werden Optimierungsvorschläge zu Planung und Arbeitsorganisation erarbeitet, um das Zeitvolumen verringern zu können.
  • Mit der zuständigen Gewerkschaft und dem Betriebsrat werden die Rahmenbedingungen für eine tarifgerechte, flexible Arbeitszeitvereinbarung abgesteckt.
  • In gemeinsamer Runde mit dem Arbeitgeber werden die Vorschläge der Arbeitnehmerseite präsentiert und diskutiert. Differenzen und Gemeinsamkeiten zur Arbeitgeberperspektive werden herausgearbeitet.
  • Die Streitpunkte werden im Rahmen eines anspruchsvollen Verhandlungsprozesses bearbeitet. Dazu werden u.a. konkrete Schichtmodelle und Verfahrensregeln zur Regelung der Arbeitszeit gemeinsam gefunden. EWR begleitet den Betriebsrat im Rahmen dieses Verhandlungsprozesses kontinuierlich.

Ergebnis

  • Eine Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit wird abgeschlossen. Diese enthält neben der Regelung von Arbeitszeitkonten auch konkrete Schichtmodelle bei Ausweitung der Betriebszeit, Optimierungsmaßnahmen im Betrieb und erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates in Fragen der Kapazitäts- und Arbeitszeitplanung.
  • Nach 1/2 Jahr Laufzeit der Betriebsvereinbarung wird gemeinsam mit allen Beteiligten die Umsetzung der Betriebsvereinbarung kontrolliert. EWR bereitet die entsprechende Bewertung mit dem Betriebsrat gemeinsam vor.
  • Insgesamt und trotz einiger Schwierigkeiten bewertet der Betriebsrat die Vereinbarung für Beschäftigte und Unternehmen sehr positiv. Seine Position als handlungsfähige Interessenvertretung ist gegenüber Belegschaft und Unternehmensleitung gestärkt.