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EWR unterstützt Betriebsratsgremien beim Prozess der Unternehmensveräußerung

Deutschland ist derzeit „der Hot Spot für Fusionen und Übernahmen (engl. Mergers & Acquisitions) in Europa“, heißt es im neuen M&A Trend Report 2017 der Wirtschaftskanzlei Clifford Chance. Dies gilt sowohl für inländische Transaktionen als auch für Unternehmenskäufe ausländischer, vor allem asiatischer oder US-amerikanischer Investoren. Gründe für diese Konzentration auf den deutschen Markt sehen die Studienautoren in der vergleichsweise

  • sehr stabilen politischen und wirtschaftlichen Situation und
  • der starken deutschen Technologie-, Chemie- und Pharma-Industrie.

Was aber bedeutet dieser Trend für Beschäftigte und Interessenvertretungen? Welche Haltung soll ein Betriebsrat zu einem bevorstehenden Verkauf einnehmen? Abwarten oder Mitbestimmen?

 

Fusionen und Übernahmen sind kein unmittelbarer Gegenstand der betrieblichen Mittbestimmung

Fusionen und Übernahmen sind grundsätzlich kein unmittelbarer Gegenstand der betrieblichen Mitbestimmung, sondern betreffen im Kern die Unternehmensmitbestimmung auf der Ebene des Aufsichtsrats. Die entscheidende Frage ist deshalb, welche Einflussmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene bestehen und wie eine aktive Mitbestimmung gestaltet werden kann.

Jenseits der formalen Mitbestimmungsrechte, die sich auf

  • Betriebsänderungen,
  • Betriebsaufspaltungen und
  • Betriebsübergänge

beziehen, empfiehlt es sich daher für den Betriebsrat, sich frühzeitig und nachdrücklich mit dem gesamten Prozess auseinanderzusetzen und zu versuchen, seinen Einfluss geltend zu machen, um auf die möglichen Erwerber Einfluss zu nehmen. Verkäufern und Käufern ist deutlich zu machen, dass ihnen die Haltung der Betriebsräte und Beschäftigten nicht gleichgültig sein kann. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt im §106 Abs.2, Abs. 3 Nr. 9a BetrVG die Informationsrechte bei Übernahmen.

EWR Consulting berät bei Fusionen und Übernahmen

EWR Consulting berät Arbeitnehmervertreter in diesem schwierigen und oftmals auch sehr emotionalen Prozess weit über die reinen Informationsrechte hinaus und entwickelt bei Bedarf gemeinsam mit den Gremienvertretern Ansätze für eine aktive Mitbestimmung. Dies gilt sowohl bei strategischen Investoren wie auch bei Finanzinvestoren.

Diese Ansätze, die sowohl Chancen und Risiken aufzeigen, sorgen für Vertrauen in der Belegschaft, aber auch für Akzeptanz auf der Unternehmensseite.

Betriebsräte können dadurch eine fundierte Position zu den Konzepten der Kaufinteressenten einnehmen und eine differenzierte Beurteilung zu möglichen Optionen und Kaufinteressenten entwickeln.

EWR unterstützt hierbei Betriebsräte im gesamten M&A-Prozess oder bietet Unterstützung in einzelnen Phasen oder einzelnen Themenfeldern an.