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Unternehmensnachfolge

Wir alle werden älter, das hat Konsequenzen für die gesetzlichen und betrieblichen Rentensysteme, das Gesundheitswesen, die Verfügbarkeit von Fachkräften usw. Aber nicht nur die Beschäftigten werden älter, auch die Unternehmer – mit der Folge, dass sich über kurz oder lang die Nachfolgefrage stellt, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Nach einer Untersuchung der staatseigenen KfW planen über 800.000 Unternehmensinhaber in den nächsten fünf Jahren ihre Tätigkeit aufzugeben – mit und ohne Nachfolger.[1] Für ca. 330.000 Unternehmen könnte dies infolge fehlender Nachfolge die Stilllegung bedeuten. Eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Danach stehen bis 2022 ca. 150.000 Unternehmen mit ca. 2,4 Mio. Beschäftigten zur Übergabe an – die Mehrzahl im Umsatzbereich 2–5 Mio.€.[2] Für diejenigen Unternehmen, die fortgeführt werden sollen, steht eine Familiennachfolge (erste Option) im Vordergrund, gefolgt von der Übergabe an einen externen Käufer (zweite Option). Die KfW-Untersuchung zeigt, dass eine geplante Fortführung der Unternehmen mit deren Größe zunimmt.

Anteil der Unternehmen mit Nachfolgeplanung nach Betriebsgröße (%-Angaben)

Die KfW weist nachdrücklich darauf hin, dass die Nachfolgefrage einen starken Einfluss auf die Investitionen hat: „Je näher der Zeitpunkt der geplanten Übergabe bzw. des Verkaufs rückt, desto seltener werden Investitionsprojekte umgesetzt. Wird die Stilllegung geplant, wird kaum noch investiert.“ Generell ist die Investitionsbereitschaft älterer Inhaber deutlich geringer als die jüngerer. Demgegenüber zeigt sich, dass die Klärung der Nachfolge die Investitionen deutlich ansteigen lässt – die KfW ermittelt hier ein Plus von 40%.

Je länger sich die Nachfolge hinzieht und Investitionen unterbleiben, desto schwieriger dürfte eine erfolgreiche Fortführung werden: Die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe wird nachhaltig geschwächt, Kunden suchen sich langfristig verlässlichere Lieferanten, jüngere Fachkräfte verlassen die Unternehmen. Die Klärung der Nachfolge ist somit auch im Interesse der Betriebsräte und der Beschäftigten. Mit der Klärung der Nachfolge – insbesondere durch die zweite Nachfolgeoption (Übernahme durch einen externen Käufer) – sind die Beschäftigten jedoch meist noch nicht „aus dem Schneider“. Dem Einstieg eines Investors folgen oftmals erhebliche Umstrukturierungen.

Weitere Kandidaten für eine Nachfolge sind die Beschäftigten des Unternehmens (dritte Option). In vielen Betrieben finden sich unter den Mitarbeitern geeignete und an einer unternehmerischen Tätigkeit interessierte potenzielle Übernehmer. Die Beteiligung dieser MitarbeiterInnen oder der gesamten Belegschaft am Unternehmen kann ein weiterer Schritt zur Lösung des Nachfolgeproblems sein.

Die EWR Consulting GmbH unterstützt Betriebsräte sowohl bei der Bewertung potenzieller Käufer (Investoren), der Planung zu eventuellen Umstrukturierungen als auch Betriebsräte und Beschäftigte bei den Überlegungen zu Firmenübernahmen.

[1] KfW Research, Generationenwechsel im Mittelstand, Januar 2018.

[2] IfM Bonn, Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2018 bis 2022, Februar 2018