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Entgeltsysteme

Entgeltsysteme – Grading und Vergütungsstrukturen im nicht tariflich geregelten Anwendungsbereich*

Die Themen Stellenbewertung (Grading) und einheitliche Vergütungsstrukturen gewinnen generell immer mehr an Bedeutung. Dies hat einerseits mit der Internationalisierung der Unternehmen zu tun sowie den Herausforderungen für den Arbeitgeber, die Stellen- und Funktionsprofile innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe abzustimmen und vergleichbar zu machen. Andererseits nimmt die Gruppe hochqualifizierter Beschäftigter in vielen Branchen und Unternehmen zu und durch die Digitalisierung (Industrie 4.0) dürfte sich dieser Trend in den nächsten Jahren noch verstärken.

Bedingt hierdurch nimmt der Handlungsdruck auf die Betriebsräte auch in tarifgebundenen Unternehmen zu. Da die Entlohnung AT-Beschäftigter nicht unter Tarifvertrag fällt, müssen die Betriebsräte für diesen Personenkreis eigene Konzepte entwickeln bzw. auf die Konzepte des Arbeitgebers reagieren. Vorgegebene Ziele dieser Konzepte sind nahezu immer, die Transparenz der Entlohnungssysteme zu verbessern, die Flexibilität der Unternehmen zu erhöhen und eine unternehmensweite Standardisierung zu erreichen. Unternehmensleitungen greifen hierbei gerne auf fertige Stellenbewertungs- und Vergütungssysteme der einschlägigen Compensation & Benefits Beratungsgesellschaften zurück, die in der Regel im Unternehmen dann auch an der Einführung der neuen Stellenbewertungen aktiv beteiligt sind.

Bei der Gestaltung eines neuen oder in Teilen anzupassenden Vergütungssystems, das dann in einer Betriebsvereinbarung zu regeln ist, sollten immer die langfristigen Unternehmensziele, die Kostenanforderungen und die operativen Interessen der Betriebsparteien Beachtung finden. Vor einer Betriebsvereinbarung stehen aber zuerst die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit sämtlichen Systemkomponenten und die gemeinsame Erarbeitung eines in sich stimmigen, neuen Systems. Hierbei müssen bereits vorhandene Vorschläge bewertet, eine Vielzahl von Inhalten erarbeitet und festgeschrieben werden.

Wesentliche Eckpunkte bei der Gestaltung einer Betriebsvereinbarung für die Seite des Betriebsrats sollten hierbei sein:

Festlegung der Gruppe der AT-Beschäftigten

Festlegung des Verfahrens der Stellenbewertung (analytisches oder summarisches Verfahren) und der Zusammenhang zur Entgeltsystematik

Prozess der Stellen- und Funktionsbeschreibungen, Entwicklung von Entgeltbändern

Verfahren für Gehaltssteigerungen

Stellenbewertungskommission, Regelungen für Konfliktfälle

Insgesamt handelt es sich bei der betrieblichen Regelung von AT-Entgelten um ein äußerst komplexes Thema für die Mitbestimmung der Betriebsräte, da für die Funktionsfähigkeit und für die Akzeptanz im AT-Bereich ein hohes Wissen und eine hohe Qualität notwendig sind. Betriebsräte sind hierbei gleich mehrfach gefordert. Sie müssen einerseits die Kriterien für die nicht tariflichen Vergütungen regeln und eine aktive Mitbestimmungspolitik für den Kreis der AT-Beschäftigten betreiben und andererseits müssen sie vorgelegte Modelle kritisch bewerten, gegebenenfalls eigene Konzepte entwickeln und diese in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber umsetzen.

* nicht tariflich geregelte Anwendungsbereiche sind der AT-Bereich bei tarifgebundenen Unternehmen und insgesamt die nichttarifgebundenen Unternehmen