Die letzten Beiträge

Arbeitszeitkonten finden zunehmend Verbreitung in den Betrieben

Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Interesse der Beschäftigten war und ist ein wichtiger Bestandteil der gewerkschaftlichen Tarifpolitik. Zuletzt konnte die IG Metall eine mögliche Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 28 Stunden für längstens zwei Jahre vereinbaren zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Entlastung bei Schichtarbeit. Die Notwendigkeit einer veränderten Arbeitszeitpolitik unterstreicht eine neue Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)[1]. Danach hat sich der Anteil der Betriebe, die Arbeitszeitkonten einsetzen, seit 1999 zwar verdoppelt. Aber, so das Fazit der Untersuchung, orientiert „sich die gestiegene Arbeitszeitflexibilität primär an den betrieblichen Interessen“.

Arbeitszeitkonten bieten die Möglichkeit, Abweichungen von der erbrachten zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit aufzuzeichnen und dadurch Flexibilitätsspielräume für Beschäftigte und Betriebe zu schaffen.

Die IAB-Untersuchung kommt zu folgenden Resultaten:

  • Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten ist von 18% im Jahr 1999 auf 35% in 2016 gestiegen.
  • Im gleichen Zeitraum hat der Anteil der Beschäftigten, die über ein Arbeitszeitkonto verfügen, von 35% auf 56% zugenommen.
  • In Betrieben und Verwaltungen, die über Arbeitszeitkonten verfügen, werden diese von knapp 90% genutzt oder können genutzt werden.
  • In größeren Betrieben sind Arbeitszeitkonten deutlich mehr verbreitet als in Kleinbetrieben, wobei der Zuwachs seit 1999 in allen Größenklassen etwa gleich war.
  • Nach Branchen sind Betriebe mit Arbeitszeitkonten v.a. in den öffentlichen Verwaltungen und Sozialversicherungen (76%), gefolgt vom Bereich Energie, Wasser, Abfall und Bergbau (59%) und der Produktionsgüterherstellung (54%) verbreitet.
  • In den meisten Betrieben liegt der Ausgleichszeitraum zwischen einem halben und einem Jahr (40%). Nur knapp darunter liegt mit 39% derjenige Betriebsanteil ohne festen Ausgleichszeitraum. Weniger als ein halbes Jahr beträgt der Ausgleichszeit in 19% der Betriebe.

 

[1] IAB, Flexible Arbeitszeitgestaltung wir immer wichtiger, IAB-Kurzberichte 15/2018.