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Private Equity im Höhenflug

Private Equity (PE), deutsch außerbörsliches Eigenkapital oder privates Beteiligungskapital, definiert Wikipedia als „ist eine Form des Beteiligungskapitals, bei der die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an geregelten Märkten (Börsen) handelbar ist. Die Kapitalgeber können private oder institutionelle Anleger sein; häufig sind es auf diese Beteiligungsform spezialisierte Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die daher auch Private-Equity-Gesellschaften (oder Finanzinvestoren) genannt werden.“

Die Unternehmensberatung EY (Ernst & Young) weist in ihrer halbjährlichen Erhebung der Investitionen der PE neue Höchststände aus:[1] Im 1. Halbjahr 2018 wurden in Deutschland 96 Transaktionen im Gesamtwert von insgesamt 10,7 Mrd.€ getätigt (1. Halbjahr 2017: 97 Transaktionen mit einem Gesamtwert von 5,3 Mrd.€). Die größten Transaktionen bestanden in diesem Zeitraum im Verkauf

  • des Gebäudedienstleisters Techem an ein von der Partners Group geführtes Konsortium,
  • der Reederei Scandlines (1,7 Mrd.€) und
  • der HSH Nordbank (1,0 Mrd.€).

Demgegenüber ging die Zahl der Zukäufe durch strategische Investoren im 1. Halbjahr 2018 zurück – von 261 im entsprechenden Vorjahreszeitraum auf 218. Hierbei entfallen die größ-ten Transaktionen auf Verkäufe von

  • Merck (Consumer Health Business) an Procter & Gamble (3,4 Mrd.€),
  • Bayer (Corp Science) an BASF (1,7 Mrd.€) und
  • Grammer AG (Automobilzulieferer) an den chinesischen Investor Ningbo Jifeng (1,1 €).

Der Gesamtwert der strategischen Investitionen sank von 23,1 Mrd.€ im 1. Halbjahr 2017 auf 13,3 Mrd.€ im 1. Halbjahr 2018.

Im Unterschied zum Finanzinvestor ist ein strategischer Investor zumeist ein Konkurrent, der sein eigenes Geschäftsmodell über einen Unternehmenskauf stärken möchte. Darüber hinaus geht es strategischen Investoren auch um neue Geschäftsfelder zum Ausgleich von Schwan-kungen oder Rückgänge im klassischen Kerngeschäft. Allgemein wird Finanzinvestoren eine stärkere Renditeorientierung als strategischen Investoren nachgesagt.

EY hat die Unternehmenskäufe chinesischer Investoren in den Jahren 2006 – 2017 näher untersucht.[2] Für Deutschland ergibt sich dabei folgendes Bild:

2017 ist die Anzahl der Übernahmen erstmals gegenüber dem Vorjahr gesunken. Das gilt jedoch nicht für das Transaktionsvolumen. Dieses lag 2014 bei 2,5 Mrd.USD, 2015 bei 0,5 Mrd.USD, um dann 2016 auf 12,6 Mrd.USD und 2017 auf 13,7 Mrd.USD zu steigen. Damit ist Deutschland das bevorzugte Zielland chinesischer Investoren in Europa vor Großbritannien.

Insgesamt entfallen ca. 7% der Unternehmenskäufe 2017 auf chinesische Investoren. Knapp die Hälfte der Unternehmenskäufe in Deutschland erfolgte im Industriesektor.

Für Europa  ist eine ähnliche Entwicklung festzustellen: Nach 309 Transaktionen 2016 ging ihre Zahl 2017 auf 247 zurück – was aber immer noch deutlich über der Zahl der Übernahmen vor 2016 liegt. Dem Volumen nach sind die europaweiten Transaktionen von 30,1 Mrd.USD in 2015 auf 85,8 Mrd.USD in 2016 gestiegen. 2017 ist das Volumen auf 57,6 Mrd.USD zurückgegangen. 2016 war stark durch den Mega-Deal (ChemChina-Syngenta mit 43 Mrd.USD) geprägt.

Angesichts niedriger Zinsen, die einerseits nur schmale Renditen bei verzinslichen Anlagen versprechen, andererseits aber eine günstige Finanzierung großer Akquisitionen ermöglichen, dürfte das Niveau von Unternehmensakquisitionen hoch bleiben.

Ob Finanz- oder strategische Investoren: Unternehmensübernahmen haben vielfach erhebliche Auswirkungen auf die akquirierten Unternehmen. Synergien werden zu heben versucht, Vermögenswerte (z.B. Patente, Immobilien) werden zu Geld gemacht, Kosten gesenkt und oftmals Arbeitsplätze abgebaut – wie jüngst bei der Fusion Karstadt-Kaufhof. Da die Unternehmenskäufe in der Regel die Gesellschafterebene betreffen, greifen die formalen Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG nur bedingt. Gleichwohl sind die Betriebsräte nicht ohne Einfluss, da ihre Einstellung und die der Beschäftigten zu einer Übernahme bzw. zu einem Investor für den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Übernahme nicht ohne Bedeutung sind. Daher empfiehlt es sich für den Betriebsrat, sich frühzeitig und nachdrücklich mit dem gesamten Prozess auseinanderzusetzen und zu versuchen, Einfluss auf die möglichen Erwerber zu nehmen. Investoren ist deutlich zu machen, dass ihnen die Haltung der Betriebsräte und Beschäftigten nicht gleichgültig sein kann. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt im §106 Abs.2, Abs. 3 Nr. 9a BetrVG die Informationsrechte bei Übernahmen bzw. Verkäufen.

EWR Consulting unterstützt die Betriebsräte bei einer anstehenden Unternehmensüber-nahme durch die Bewertung der Investoren auf der Grundlage ihrer Vorgehensweise bei bisherigen Unternehmenskäufen sowie der Analyse ihrer Geschäftspläne bei einer geplanten Übernahme. EWR-Consulting entwickelt Szenarien für die Übernahme und die Zeit danach und schätzt die Folgen für die Beschäftigten ab.

[1] EY, Private Equity. Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2018, Juli 2018.

[2] EY, Chinesische Unternehmenskäufe in Europa. Eine Analyse von M&A-Deals 2006-2017, Januar 2018.