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Private Equity – überschrittener Zenit

Die Unternehmenskäufe durch Private Equity (PE), also außerbörsliches Eigenkapital oder privates Beteiligungskapital, liegen laut Erhebungen der Unternehmensberatung EY (Ernst & Young) gegenüber den vorherigen Jahren nach wie vor auf sehr hohen Niveau. Allerdings hat sich ihre Zahl gegenüber dem bisherigen Höchststand von 130 im 2. Halbjahr 2017 auf 104 im 2. Halbjahr 2018 leicht vermindert.[1]

Der Wert der PE-Transaktionen in Deutschland im 2. Halbjahr 2018 betrug 6,9 Mrd.€; im 2. Halbjahr 2017 waren es 14,0 Mrd.€. Die größten Transaktionen waren dabei die Käufe von SUSE Linux GmbH durch EQT Partners für 2,2 Mrd.€ und Generali Lebensversicherung durch Cinven Partners (1,7 Mrd.). 2017 entfiel die größte Transaktion auf den Kauf der STADA AG durch Bain und Cinven Partners (5,2 Mrd.€). Im Gesamtjahr 2018 betrug der Transaktionswert 17,9 Mrd.€ (Vorjahr: 19,3 Mrd.€).

Ebenfalls rückläufig war die Zahl der Zukäufe durch strategische Investoren im 2. Halbjahr 2018 – von 267 im entsprechenden Vorjahreszeitraum auf 237. Im Unterschied zum Finanzinvestor ist ein strategischer Investor zumeist ein Konkurrent, der sein eigenes Geschäftsmodell über einen Unternehmenskauf stärken möchte. Darüber hinaus geht es strategischen Investoren auch um neue Geschäftsfelder zum Ausgleich von Schwankungen oder Rückgänge im klassischen Kerngeschäft.

Der Wert der strategischen Investitionen sank von 18,9 Mrd.€ im 2. Halbjahr 2017 auf 9,3 Mrd.€ im 2. Halbjahr des vergangenen Jahres. 2018. Die größten strategischen „Deals“ entfallen auf:

  • Merck (Consumer Health Business) an Procter & Gamble (3,4 Mrd.€),
  • Erwin Hymer Group an Thor Industries (2,2 Mrd.€),
  • Bayer (Corp. Science) an BASF (1,7 Mrd.€),
  • Grammer AG (Automobilzulieferer) an den chinesischen Investor Ningbo Jifeng (1,1 Mrd.€).

Die Unternehmenskäufe chinesischer Investoren sind in den Jahren nach dem Höchststand 2016 zurückgegangen – das gilt sowohl für Europa insgesamt als auch für Deutschland.[2] Für Deutschland ergibt sich dabei folgendes Bild:

 

Vor allem im 2. Halbjahr 2018 gingen die chinesischen Investitionen zurück – von 25 im 1. Halbjahr auf 10 im 2. Halbjahr 2018. Auch der Wert der Unternehmenskäufe (Transaktionsvolumen) chinesischer Investoren in Europa ist von 85,8 Mrd.US-$ 2016 auf 31,2 Mrd.US-$ 2018 gesunken. In Deutschland blieb das Transaktionsvolumen mit 10,7 Mrd.US-$ vergleichsweise hoch – was vor allem auf den Einstieg von Geely bei Daimler zurückzuführen ist (8,9 Mrd.US-$). Vor allem haben sich chinesische Investoren bei Industrieunternehmen engagiert. EY schlussfolgert: „Auch in Deutschland scheint der Zenit der Transaktionsaktivitäten chinesischer Unternehmen überschritten zu sein… Das zweite Halbjahr 2018 war – in Bezug auf den Transaktionswert – das schwächste Halbjahr seit 2015.“

Außer in Deutschland haben chinesische Unternehmen nach der Anzahl der Käufe vor allem noch in Großbritannien investiert. Wertmäßig liegen die chinesischen Investitionen in Finnland auf dem zweiten Platz. Hier prägt der Kauf der Amer Sports Oyj für 6,3 Mrd.US-$ das Bild.

Ob Finanz- oder strategische Investoren: Unternehmensübernahmen haben vielfach erhebliche Auswirkungen auf die akquirierten Unternehmen. Synergien werden zu heben versucht, Vermögenswerte (z.B. Patente, Immobilien) werden zu Geld gemacht, Kosten gesenkt und oftmals Arbeitsplätze abgebaut. Da die Unternehmenskäufe in der Regel die Gesellschafterebene betreffen, greifen die formalen Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG nur bedingt. Gleichwohl sind die Betriebsräte nicht ohne Einfluss, da ihre Einstellung und die der Beschäftigten zu einer Übernahme bzw. zu einem Investor für den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Übernahme nicht ohne Bedeutung sind. Daher empfiehlt es sich für den Betriebsrat, sich frühzeitig und eingehend mit dem Akquisitionsprozess auseinanderzusetzen und zu versuchen, Einfluss auf die möglichen Erwerber zu nehmen. Den Investoren ist deutlich zu machen, dass ihnen die Haltung der Betriebsräte und Beschäftigten nicht gleichgültig sein kann. Das BetrVG regelt im §106 Abs.2, Abs. 3 Nr. 9a die Informationsrechte bei Übernahmen bzw. Verkäufen.

EWR-Consulting unterstützt die Betriebsräte bei einer anstehenden Unternehmensübernahme durch die Bewertung der Investoren auf der Grundlage ihrer Vorgehensweise bei bisherigen Unternehmenskäufen sowie der Analyse ihrer Geschäftspläne bei einer geplanten Übernahme. EWR-Consulting entwickelt Szenarien für die Übernahme und die Zeit danach und schätzt die Folgen für die Beschäftigten ab.

[1] EY, Private Equity. Der Transaktionsmarkt in Deutschland 2. Halbjahr 2018, Dezember2018.

[2] EY, Chinesische Unternehmenskäufe in Europa. Eine Analyse von M&A-Deals 2006-2018, Februar 2019.