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Forschung und Entwicklung deutscher Unternehmen

Anfang kommenden Jahres soll das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft treten. Der bislang vorliegende Gesetzesentwurf sieht die Förderung der Personalkosten der in Forschung und Entwicklung (FuE) tätigen Beschäftigten vor. Die betreffenden Unternehmen oder Konzerne sollen danach eine Zulage von bis zu 500.000 € jährlich bekommen können. Die Zulage soll nicht als Steuergutschrift gewährt werden, die mit der zu zahlenden Steuer verrechnet wird, sondern als cash ausbezahlt werden.

Nach den bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung sollen lediglich die Personalkosten für eigenes FuE-Personal bezuschusst werden. Die bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verbreitete Auftragsforschung soll dagegen keine Förderung erhalten. Diese Einschränkung, so die Kritik, würde der FuE-Tätigkeit in den KMU jedoch nicht gerecht, so dass das Ziel des Gesetzes, FuE vor allem in KMU zu fördern, verfehlt würde. Wie eingangs gesagt, handelt es sich derzeit noch um einen Gesetzesentwurf, der noch verändert werden kann und unter dem Einfluss von Lobbyisten vermutlich auch wird.

Grund genug, sich die Ergebnisse der Wissenschaftsstatistik des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft[1] anzusehen:

  • Laut der aktuellsten Erhebung von 2017 beschäftigen die deutschen Unternehmen ca. 437.000 Arbeitnehmer in FuE. Insgesamt sind 69 Mrd.€ in FuE investiert worden. Das sind 3,03% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). In allen früheren Jahren lag die FuE-Quote stets unter 3% (S. Grafik).
  • Nach Branchen wird vor allem in der Automobilindustrie geforscht und entwickelt. Insgesamt sind 2017 von den Automobilherstellern und den Zulieferern dafür 25,6 Mrd.€ aufgewendet worden. Die Zahl der Beschäftigten lag bei 126.400.
  • Für 2018 planen die Unternehmen ihre FuE-Ausgaben auf 70 Mrd.€ zu steigern. Vor allem die chemische und pharmazeutische Industrie geht von einer deutlichen Ausweitung ihrer FuE aus.
  • „Das Thema Gesundheit weist mit 13 Prozent der FuE-Ausgaben auf die Bedeutung des Deutschlands als Pharmastandort hin“.
  • „Themen wie digitale Technologien (IT), Klima & Umwelt, Energie und Optik werden von den forschenden Unternehmen zwar häufig als Forschungsfelder genannt – spielen aber quantitativ betrachtet eine untergeordnete Rolle“.
  • Der FuE-Aufwand steigt mit der Unternehmensgröße an. Bei KMU mit weniger als 250 Beschäftigten sind 16% des FuE-Personals beschäftigt, während mehr als 75% bei Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten arbeiten.

International liegen, gemessen an der FuE-Quote, Israel und Südkorea mit jeweils gut 4,5% vorn. In Europa weisen nur Österreich und Dänemark (leicht) höhere FuE-Quoten als Deutschland aus. Die USA folgen nach Deutschland mit 2,79%.

[1] https://www.stifterverband.org/fue-facts-2017

Die FuE-Quoten für Deutschland seit Anfang des Jahrtausends zeigt folgende Grafik:

Quelle: Stifterverband

Neben der finanziellen Förderung will das Forschungszulagengesetz auch die „atmosphärischen“ Voraussetzungen für FuE in KMU verbessern. Vielen KMU ist nämlich nicht immer bewusst, dass auch sie FuE betreiben oder wie sie ihre Wettbewerbsfähigkeit durch FuE verbessern können. Das Forschungszulagengesetz kann die Aufmerksamkeit für betriebliche FuE und ihre Notwendigkeit verstärken helfen. Damit wäre schon viel gewonnen.

Betriebsräte vor allem in KMU können dazu beitragen. Nach § 92a BetrVG kann der Betriebsrat Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Genannt werden dort beispielsweise Vorschläge zur Qualifikation der Beschäftigten, zu Arbeitsprozessen oder Alternativen zum Outsourcing oder zum Produktions- und Investitionsprogramm. Insbesondere bei der Qualifikation der Beschäftigten herrscht erheblicher Nachholbedarf wie eine kürzlich vorgestellte Studie des Gallup-Instituts zeigt. Auch die „Nationale Weiterbildungsinitiative“ sieht hier die Notwendigkeit verstärkter Aktivitäten.[2]

EWR-Consulting unterstützt die Betriebsräte bei der Ausarbeitung sowie der Bewertung von Vorschlägen nach § 92a BetrVG. EWR-Consulting hilft, die Bedeutung der Vorschläge für die Stellung der Unternehmen am Markt und die Sicherheit der Arbeitsplätze zu bewerten. Wir können darüber hinaus Unterstützung leisten, wenn es um die Auswirkungen der Vorschläge auf die Kosten und Erlöse geht.

Mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Beschäftigungssicherung verbessern Betriebsräte ihre Kompetenz in wirtschaftlichen Angelegenheiten und unterstreichen ihr Engagement für zukunftsfeste Arbeitsplätze.

[2] https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/nationale-weiterbildungsstrategie.html